Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coinfinity GmbH zum An- und Verkauf von Kryptowährungen

Stand: 31. Jänner 2022

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz “AGB”) gelten für alle Verträge, welche über die Internetseite https://coinfinity.co zustande kommen und mit der Coinfinity GmbH, mit Sitz in Graz und der Geschäftsanschrift Griesgasse 10, 8020 Graz, Österreich (im Folgenden kurz “Coinfinity”) geschlossen werden. Sie legen die Bedingungen fest, zu denen Coinfinity bereit ist, Einheiten von Kryptowährungen (im Folgenden kurz “Kryptowährungen”) an Kunden zu verkaufen bzw. von Kunden anzukaufen.

(2) Für Verbrauchergeschäfte gelten die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des österreichischen Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetzes (im Folgenden kurz “FAGG”) sowie subsidiär die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes. Unter Verbrauchern sind natürliche (ggf. auch juristische) Personen und rechtsfähige Personengesellschaften zu verstehen, für die der Vertragsabschluss mit Coinfinity nicht zum Betrieb eines bzw. ihres Unternehmens gehört. Der Zweck der Bestellung dient sodann nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Unternehmer sind dagegen natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, für die das jeweilige Geschäft unternehmensbezogen ist. Die Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern richtet sich nach dem Konsumentenschutzgesetz bzw. nach dem Unternehmensgesetzbuch. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Formunternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts – im Hinblick auf die auf den konkreten Geschäftsabschluss anzuwendenden Vorschriften – gelten immer als Unternehmer.

(3) Der Kunde nimmt vor Vertragsabschluss Einsicht in diese AGB und diese werden von beiden Parteien ausdrücklich zum Vertragsinhalt bestimmt. Die AGB können vom Kunden jederzeit gespeichert oder ausgedruckt werden. Weiters werden sie dem Kunden nach Vertragsabschluss im Rahmen der Bestätigung des mit Coinfinity geschlossenen Vertrags per E-Mail übermittelt.

(4) Wesentliche Bedingungen für den Vertragsschluss: Coinfinity und der Kunde vereinbaren, dass mit der Erfüllung des Vertrags über den Erwerb von Kryptowährungen unter gesonderten Zustimmung des Kunden mittels Checkbox unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen werden soll und es dabei auch zu Teillieferungen kommen kann. Der Kunde stimmt dem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung durch Coinfinity ausdrücklich zu und nimmt den Verlust seines Rücktrittsrechts nach FAGG zur Kenntnis. Der Kunde wird im Bestellvorgang abermals über den Verlust des Rücktrittsrechts informiert und muss dieses Rücktrittsrecht zusätzlich durch das aktive Anklicken/Ankreuzen einer Checkbox (gemäß § 6 Abs 3 dieser AGB) ausschließen bevor Coinfinity mit der vorzeitigen Vertragserfüllung beginnt. Nach Erhalt dieser gesonderten Zustimmung des Kunden mittels Checkbox, wird diesem eine Bestätigung (siehe § 6 Abs 2 dieser AGB) übermittelt und Coinfinity beginnt unmittelbar mit der Vertragserfüllung.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Erwerb bzw. Verkauf von Kryptowährungen durch den Kunden bzw. der Verkauf bzw. Ankauf von Kryptowährungen durch Coinfinity. Im Gegensatz zu herkömmlichem Geld werden Kryptowährungen nicht zentral von einem Emittenten ausgegeben, sondern von einem Peer-To-Peer-Netzwerk verwaltet. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum direkten Austausch zwischen Nutzern kommt, wobei es keine zentrale Instanz gibt, die Kryptowährungen emittiert oder eintauscht bzw. Transaktionen kontrollieren oder rückgängig machen kann. Obwohl bei den meisten Kryptowährungen die Zahlungsfunktion im Vordergrund steht, handelt es sich dabei in der österreichischen Rechtsordnung nicht um eine gesetzliche Währung bzw. um Geld, sondern um unbewegliche und unkörperliche Sachen (digitales Gut). Durch die eigenständige Regulierung anderer Länder kann sich die Einordnung von Kryptowährungen im Detail allerdings stark unterscheiden.

(2) Momentan befindet sich eine große Anzahl verschiedener Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ether und Dash) im Umlauf. Gemeinsam ist allen Kryptowährungen, dass Datensätze im Hintergrund in einer sog. “Blockchain” (siehe § 2 Abs 3 dieser AGB) aneinandergereiht und gespeichert werden. Diese Datensätze betreffen unter anderem die Aufzeichnungen von Transaktionen von Kryptowährungen zwischen unterschiedlichen Adressen. Transaktionen von Kryptowährungen sind unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen weltweit durchführbar und können im Vergleich zu herkömmlichen Transaktionsmethoden in den meisten Fällen relativ schnell und kostengünstig realisiert werden. Weiters sind Kryptowährungen grundsätzlich volatil. Ihr Wert bestimmt sich vor allem durch Angebot und Nachfrage, weswegen es in kurzer Zeit zu starken Wertschwankungen kommen kann. Daher werden Kryptowährungen oft als Spekulationsobjekt verwendet. Für sich genommen können sich Kryptowährungen im Detail allerdings deutlich unterscheiden. Dabei ist es schon keine Notwendigkeit, dass die Zahlungsfunktion im Vordergrund steht, wie es etwa bei der bekanntesten Kryptowährung Bitcoin der Fall ist. Das Ethereum-Netzwerk ermöglicht beispielsweise die Erstellung und Verwaltung automatisierter, intelligenter Verträge (Smart-Contracts), welche über eine Blockchain abgewickelt werden. Die dazugehörige Kryptowährung, Ether, wird – neben ihrer gewöhnlichen Zahlungsfunktion – dazu genutzt, um die Verträge innerhalb des Netzwerks zu bezahlen.

(3) Die sogenannte Blockchain ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, die mittels kryptographischer Verfahren in “Blöcken” miteinander verkettet sind. Sie stellt somit eine Datenbank dar, die sich jedoch nicht auf einem zentralen Server, sondern auf vielen verschiedenen Servern des Peer-To-Peer-Netzwerks befindet.Grundsätzlich ist die Blockchain die Basis aller Kryptowährungen. Zu beachten ist jedoch, dass es viele verschiedene Blockchains gibt, welche im Detail unterschiedlich aufgebaut sein können. In Blockchains können Transaktionen von Kryptowährungen erfasst und gespeichert werden. Im Normalfall ist eine Blockchain öffentlich einsehbar und wird bei lokalen Wallets (siehe dazu unten § 2 Abs 4 dieser AGB) auf dem Rechner der Nutzer abgelegt. Mining bezeichnet die Erzeugung der Einheiten verschiedener Kryptowährungen mittels leistungsfähiger Hardware und rechenintensiver Prozesse unter den jeweiligen technischen bzw. mathematischen Voraussetzungen, wobei von den Netzwerkmitgliedern neue Blöcke der Blockchain “errechnet” und dabei Transaktionen bestätigt (validiert) werden. Einige Kryptowährungen kennen allerdings eine Obergrenze an Währungseinheiten, die insgesamt maximal erzeugt werden können (etwa 21 Millionen bei Bitcoin).

(4) Kryptowährungen werden in einer sogenannten Wallet gespeichert. Eine Wallet ist eine virtuelle Brieftasche. Wallets gibt es sowohl für den Computer (lokale Desktop-Wallet) und das Smartphone (App-basierte Mobile-Wallet), als auch online sowie als Hardware-Wallet (insb. mittels USB-Stick) oder Paper-Wallet (auf Papier). Die entsprechenden Kryptowährungen werden nach Zahlungseingang auf eine vom Käufer zu bezeichnende Adresse übertragen, welche von dessen Wallet verwaltet wird. Coinfinity hat keinen Einfluss auf die Wallet des Kunden und auf deren Sicherung. Die Wallet sollte wie eine echte Geldbörse behandelt werden, da bei deren Verlust grundsätzlich auch die darin enthaltenen Kryptowährungen verloren gehen. Es liegt daher im alleinigen Verantwortungsbereich des Käufers, seine Wallet zeitgemäß gegen Verlust oder Datendiebstahl zu schützen. In Zusammenhang mit der Wallet wird ein sog. privater Schlüssel benötigt, um Zugriff auf das auf einer Wallet-Adresse befindliche Guthaben zu erhalten. Es ist anzuraten, einen privaten Schlüssel immer selbst zu verwahren (non-custodial). Falls die Wallet auf dem Computer oder Smartphone genutzt wird, können verschiedene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: eine Sicherheitskopie ermöglicht es etwa, die Wallet im Falle von Verlust wiederherzustellen. Es ist zu empfehlen, regelmäßig Sicherheitskopien auf verschiedenen Speicherorten anzufertigen und diese – insbesondere bei online gespeicherten Sicherheitskopien – zu verschlüsseln. Als sicherste Variante gelten Offline-Wallets (insb. Hardware-Wallets), da sie nicht ständig eine Verbindung zum Internet herstellen.

(5) Coinfinity verkauft die Kryptowährungen Bitcoin (“BTC”), Ether (“ETH”) und Dash. Für alle diese drei Arten von Kryptowährungen gelten die allgemeinen Ausführungen der §§ 2 Abs 1 bis Abs 4 dieser AGB. Die nachfolgenden Absätze sollen einen informativen Überblick über die Funktionalität und Anwendungsmöglichkeiten von Kryptowährungen am Beispiel von Bitcoin, Ether und Dash geben:

(6) Bitcoin ist die erste und derzeit bedeutendste Kryptowährung der Welt. Die Zahlungseinheiten dieser Kryptowährung werden als Bitcoins bzw. Satoshis bezeichnet. Die Kryptowährung Bitcoin basiert wie erwähnt auf der Blockchain-Technologie. Bitcoin wurde 2008 bekannt, als ein Dokument unter dem Titel “Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System” im Internet veröffentlicht wurde. Nicht bekannt sind hingegen nähere Details zum Erfinder von Bitcoin, der unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto aufgetreten ist. Für nähere Details kann das besagte Dokument unter diesen Link abgerufen werden: http://bitcoin.org/bitcoin.pdf.

(7) Zu betonen ist, dass Bitcoins nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert werden, dies gilt sowohl für Internetkäufe als auch für sonstige Käufe. Über folgende Internetseiten können Unternehmer ausfindig gemacht werden, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren: Coinmap (http://coinmap.org/); BTC-Echo (www.btc-echo.de/bitcoin-akzeptanzstellen/#oesterreich). Weiters kann in bestimmten Online-Shops mit Bitcoin bezahlt werden. Zu nennen sind z.B. “Edustore” (Onlineshop für Studenten) und “Lieferando” (Lieferservice). Teilweise kann auch bei sogenannten “ICOs” (Initial Coin Offerings) mit Bitcoin bezahlt werden. Zudem können auch Spenden mittels Bitcoins überwiesen werden, z.B. an Wikipedia, Wikileaks oder Greenpeace.

(8) Um mit Bitcoins zu bezahlen, braucht man jedenfalls eine Wallet (siehe § 2 Abs 4 dieser AGB). Für die Zahlung mit Bitcoins in Online-Shops gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: 1. Es wird eine Bitcoin-Adresse angezeigt, die man in seiner Wallet als Bezahladresse einfügen muss; 2. Es gibt eine Schaltfläche, über die automatisch die Wallet geöffnet und die jeweilige Bezahladresse eingefügt wird; 3. Es wird ein QR-Code angezeigt, den man mit dem Smartphone, auf dem ebenfalls eine Wallet-App installiert sein muss, einscannen kann. Die Zahlung mit Bitcoins in sonstigen Geschäften oder Restaurants, funktioniert in der Regel mittels eines QR-Codes. Der QR-Code kann entweder bereits den zu zahlenden Betrag enthalten, oder man muss nach dem Öffnen der Wallet-App noch den Kaufpreis einfügen.

(9) Auf sogenannten “Exchanges” (Tauschbörsen) können Bitcoins in Euro umgewechselt werden. Tauschbörsen sind Internetseiten, auf denen man Kryptowährungen entweder gegen andere Kryptowährungen tauschen oder in Dollar oder Euro wechseln kann. Um Bitcoins auf Tauschbörsen in Euro zu wechseln, muss auf den jeweiligen Internetseiten ein Konto angelegt werden. Dazu ist in der Regel eine zwingende Identifikation via Passkopie vorausgesetzt. Anbieter von Tauschbörsen sehen verschiedene Stufen der Identifikation vor, die unterschiedliche Berechtigungen (z.B. zu unterschiedlich hohen Handelsvolumen innerhalb einer Woche) zulassen. Nicht ausreichend für die maximalen Berechtigungen sind häufig Passkopie und Mail-Adresse; hier wird oft zusätzlich eine Bestätigung über den Aufenthaltsort (etwa ein Screenshot der Strom- oder Betriebskostenabrechnung oder eine Kreditkartenabrechnung mit der Wohnadresse) eingefordert. Der sogenannte “Approval-Prozess” (Zulassungsprozess zur Nutzung der Tauschbörse) kann aufgrund des hohen Aufkommens und des Verwaltungsaufwandes mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wird aber in der Regel innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen.

(10) Auf Internetseiten von Tauschbörsen-Anbietern bekommt man eine neue “Wallet” (custodial). Um Bitcoins in Euro umtauschen zu können, müssen diese zunächst auf diese “neue”, integrierte Wallet transferiert werden. Nachdem die Bitcoins anschließend in der “neuen” Wallet angekommen sind, können diese auf der Tauschbörse verkauft werden. Den Erlös aus dem Verkauf der Bitcoins kann dann auf das eigene Bankkonto transferiert werden. Je nach Plattform stehen verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise per SEPA-Überweisung auf das Bankkonto des Kunden oder via PayPal.

(11) Tauschbörsen verrechnen Transaktionsgebühren. Üblicherweise werden die Transaktionsgebühren nach der Höhe der Einlage berechnet. Je mehr Gesamtvolumen auf dem Konto eines Nutzers anzufinden ist, desto günstiger sind meist die Transaktionskosten. Gebühren fallen meist für jede einzelne Transaktion an und werden zum Beispiel als Prozentsatz aus dem jeweiligen aktuellen Börsenwährungsvolumen des Handels berechnet.

(12) Der Verkauf von Bitcoins für Euro ist über Coinfinity möglich. Über die Internetseite von Coinfinity können Bitcoins verkauft werden (siehe § 4 Abs 3 dieser AGB). Das Wechseln von Bitcoins in Euro ist teilweise auch bei vielen Bitcoin-Automaten möglich. So z.B. auch bei dem Bitcoin-Automaten der Kurant GmbH (https://coinatmradar.com/operator/107/kurant-bitcoin-atm-operator/).

(13) Um Bitcoins zu versenden, benötigt man eine Wallet. In dieser sind sowohl die Bitcoin-Adresse und der private Schlüssel gespeichert. Eine Bitcoin-Adresse wird zufällig generiert und besteht aus einer Reihenfolge von Buchstaben und Zahlen; diese ist öffentlich einsehbar. Der private Schlüssel ist eine andere Folge aus Buchstaben und Zahlen; dieser wird jedoch anders als die Bitcoin-Adresse geheim gehalten. Die Bitcoin-Adresse kann man sich wie ein Schließfach mit einer gläsernen Tür vorstellen. Jeder weiß, was sich darin befindet, doch nur der private Schlüssel kann das Schließfach öffnen und Sachen hineinlegen oder herausnehmen. Bitcoins werden immer von einer Adresse auf eine andere übertragen.

(14) Das in Bitcoin verwendete Verschlüsselungsverfahren ist der “Elliptic Curve Digital Signature Algorithm (ECDSA)” unter der standard elliptic curve “secp256k1”, die eine 128-Bit-Verschlüsselung bietet. Nähere Informationen zu den technischen Grundlagen von Bitcoin können beispielsweise auf der Internetseite von Bitcoin Austria (bitcoin-austria.at) oder der Internetseite von BTC-Echo (www.btc-echo.de) nachgelesen werden. Überdies wird folgender Fachbeitrag für ein tiefergehendes Verständnis der technischen Grundlagen empfohlen: www.datenschutzbeauftragter-info.de/bitcoin-technische-grundlagen-der-kryptowaehrung/#transaktionen.

(15) So wie Bitcoin basiert auch die Kryptowährung Ether auf der Blockchain-Technologie. Die spezifische Blockchain hinter der Kryptowährung Ether ist Ethereum. Erfunden wurde Ethereum von Vitalik Buterin. Bekannt ist Ethereum seit 2013. Im Unterschied zu Bitcoin ist Ethereum jedoch keine reine Kryptowährung, sondern eine Plattform für sogenannte Distributed Apps (“Dapps”). Dapps sind Programme, die auf die Blockchain Ethereum programmiert werden und unterschiedlichste Funktionen aufweisen können.

(16) Zu betonen ist, dass Ether nicht überall als Zahlungsmittel akzeptiert werden, dies gilt sowohl für Internetkäufe als auch für sonstige Käufe. Im Vergleich zu Bitcoins gibt es weniger Stellen, wo Ether als Zahlungsmittel verwendet werden können. Da ICOs häufig auf Basis der Blockchain Ethereum durchgeführt werden, bezahlen Erwerber von Tokens diese in der Regel mit Ether. Überdies werden Ether derzeit so wie Bitcoin vorwiegend als Spekulationsobjekte genutzt.

(17) Ether können auch auf Tauschbörsen (siehe § 2 Abs 9 dieser AGB) in Euro umgetauscht werden. Bei Ether gelten dieselben Darlegungen wie zu Bitcoins (siehe § 2 Abs 9 bis 11 dieser AGB).

(18) Um Überweisungen von Ether durchzuführen, braucht man eine “Ethereum kompatible” Wallet (siehe § 2 Abs 4 dieser AGB). Der genaue Ablauf einer Überweisung ist jedoch technisch gesehen derselbe wie bei Bitcoins (siehe § 2 Abs 13 dieser AGB). Für weitergehende Informationen zu Ether wird auf die Internetseite von BTC-Echo (www.btc-echo.de) sowie auf die Internetseite von Ethereum (www.ethereum.org) verwiesen.

(19) Dash ist eine Open-Source-Peer-to-Peer-Kryptowährung, die vergleichbare Funktionalitäten wie Bitcoin bietet. Eine Besonderheit von Dash besteht darin, dass ein besonderes Augenmerk auf Datenschutz gelegt wird. Dash wurde im Januar 2014 von Evan Duffield veröffentlicht. Dash ist mit allen gängigen Händlern, Tauschbörsen und Walletsoftware kompatibel (siehe daher Ausführungen zu Bitcoin unter § 2 Abs 7 bis 13 dieser AGB). Für nähere Informationen zu Dash wird auf die Internetseite von Dash verwiesen (www.dash.org). Coinfinity verwendet bewusst nicht die von Dash prinzipiell ermöglichte “PrivateSend” Funktion. Die von Coinfinity versendeten Dash-Transaktionen sind also ähnlich transparent und nachvollziehbar wie Bitcoin-Transaktionen.

§ 3 Bestellvorgang und Vertragsabschluss

(1) Zum Abschluss eines Vertrags mit Coinfinity muss der Kunde ein Benutzerkonto auf https://coinfinity.co/ registrieren. Nähere Details finden sich in § 4 Abs 18 und 19 dieser AGB.

(2) Durch die Eingabe sämtlicher für den Vertragsabschluss erforderlicher Daten, die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser AGB, die ausdrückliche Zustimmung und dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung sowie das Anklicken des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig kaufen” bzw. “Jetzt verbindlich verkaufen” verpflichtet sich der Kunde zum entgeltlichen Erwerb von Kryptowährungen von Coinfinity oder zum Verkauf von kundeneigenen Kryptowährungen an Coinfinity. Der Kunde hat hierzu den Euro-Gegenwert der zu erwerbenden Kryptowährungen auszuwählen bzw. den Betrag bestimmt bezeichneter Kryptowährungen anzugeben, den er an Coinfinity veräußern möchte. Vor Absenden seiner Angaben hat der Kunde die Möglichkeit, seine Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern bzw. die Bestellung bei Coinfinity oder Veräußerung an Coinfinity abzubrechen.

(3) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung zum Kauf von Kryptowährungen durch den Kunden (Bestellbestätigung) inklusive der Bestätigung über die Zustimmung zu dem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung und dem Verlust des Rücktrittsrechts erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung an die Coinfinity bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

(4) Mit Anklicken des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig kaufen” oder “Jetzt verbindlich verkaufen” durch den Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, der durch Überweisung der Kryptowährungen bzw. deren Gegenwert in Euro auf das Konto des Veräußerers erfüllt wird. Zur Erfüllung des Vertrags muss immer die bei der Bestellung gewählte Zahlungsmethode genutzt werden. Hat der Kunde beispielsweise SOFORT-Überweisung als Zahlungsmethode ausgewählt, so muss die Bezahlung auch über SOFORT-Überweisung erfolgen, andernfalls behält sich Coinfinity das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.

§ 4 Zahlungs- und Nutzungsbedingungen

(1) Im Anschluss an das Anklicken des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig kaufen” oder “Jetzt verbindlich verkaufen” und der Überprüfung der Angaben des Kunden wird dieser bei Bezahlung mittels SOFORT-Überweisung zur Zahlungsabwicklung auf die Internetseite des Zahlungsdienstleisters www.sofort.com weitergeleitet. Hier hat der Kunde seine Bankverbindung und seine Online-Banking Zugangsdaten anzugeben. Nach Abschluss des Zahlungstransfers (nachdem Coinfinity eine Zahlungsbestätigung von SOFORT erhalten hat) leitet Coinfinity die Transaktion der erworbenen Kryptowährungen innerhalb von 60 Minuten an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse ein. Die Zahlungsmethode SOFORT-Überweisung steht dem Kunden nur bei dem Erwerb von Bitcoin (“BTC”) zur Verfügung.

(1.1) Sollte trotz einer erfolgreichen Zahlungsbestätigung durch SOFORT kein Zahlungseingang bei Coinfinity erfolgen, ist der Kunde gemäß § 4.7 oder § 4.8 dennoch dazu verpflichtet, die Zahlung innerhalb der ausgewiesenen Fristen zu tätigen.

(2) Bei Bezahlung mittels SEPA-Überweisung leitet Coinfinity spätestens den gesamten Transaktionbetrag an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse ein, sobald Coinfinity den Zahlungseingang auf die beim Kauf angezeigte Bankverbindung verbuchen kann. Die Zahlungsmethode SEPA-Überweisung steht dem Kunden bei dem Erwerb von Bitcoin (“BTC”), Ether (“ETH”) und Dash zur Verfügung.

(3) Beim Verkauf von Kryptowährungen des Kunden an Coinfinity erhält der Kunde den Gegenbetrag in Euro (siehe § 4 Abs 5 dieser AGB) auf sein Bankkonto überwiesen. Dazu macht er eine Bestellung und bekommt eine Wallet-Adresse angezeigt, auf die er innerhalb von 10 Minuten den exakten Betrag an Kryptowährungen zu transferieren hat. Sobald die Transaktion auf der Blockchain durchgeführt wurde, wird der Eurobetrag auf das Bankkonto des Kunden überwiesen. Sollten keine, zu wenig Kryptowährungen gesendet werden oder sollten die Kryptowährungen nicht innerhalb von 10 Minuten gesendet werden, wird die Bestellung automatisch storniert und der Betrag an Kryptowährungen gegebenenfalls zurückgesendet.

(4) Bei Bestellungen außerhalb der Öffnungszeiten behält sich Coinfinity vor, die Vertragsdurchführung zu Beginn des nächsten Geschäftstages abzuschließen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 10-13 und 14-17 Uhr.

(5) Es ist jener (Euro-)Preis gültig, der zum Zeitpunkt des Anklickens des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig kaufen” bzw. “Jetzt verbindlich verkaufen” durch den Kunden für die jeweilige Kryptowährung auf https://coinfinity.co angezeigt wird. Dieser stellt den aktuellen Coinfinity-Referenzkurs für den Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen dar. Die Referenzkurse für den Kauf sowie den Verkauf von Kryptowährungen können jederzeit über die Internetseite https://coinfinity.co/ und unter https://coinfinity.co/faq-onlinekauf/ eingesehen werden.

(6) Die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung weiterer Informationen erfolgt sowohl per Ausgabe im Browser als auch per E-Mail. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei Coinfinity hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(7) Für Unternehmer gilt: Bei offenen Bestellungen, zu denen nach Anklicken des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig kaufen” nach 5 Werktagen keine eingehende Zahlung festgestellt werden kann, wird der Kunde per E-Mail einmalig aufgefordert, den jeweiligen Betrag zu begleichen und für weitere Käufe vorübergehend gesperrt. Sollte nach insgesamt 10 Werktagen immer noch keine Zahlung eingegangen sein, so behält sich Coinfinity vor, den Kunden schriftlich zu mahnen und offene Forderungen zum Inkasso abzutreten oder die Bestellung nach eigenem Ermessen zu stornieren.

(8) Für Verbraucher gilt: Offene Bestellungen müssen innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, bevor Coinfinity eine E-Mail-Aufforderung verschickt und der Kunde für weitere Käufe vorübergehend gesperrt wird. Sollte nach insgesamt 19 Werktagen immer noch keine Zahlung eingegangen sein, so behält sich Coinfinity vor, den Kunden schriftlich zu mahnen und offene Forderungen zum Inkasso abzutreten oder die Bestellung zu stornieren.

(9) Coinfinity behält sich das Recht vor, Kunden jederzeit für weitere Käufe und Verkäufe ohne Angabe von Gründen zu sperren.

(10) Kosten von Kreditinstituten (z.B. Gebühren für Überweisungen oder Buchungszeilen) sind vom Kunden zu tragen.

(11) Der Kunde verpflichtet sich, seine Wallet-Adresse vor dem Absenden der Bestellung nochmals zu prüfen, da nach erfolgtem Transfer die Kryptowährungen nicht mehr rückgebucht oder an eine andere Adresse versendet werden können.

(12) Als eindeutiger Nachweis für den erfolgreichen Versand von Kryptowährungen gilt die jeweilige Transaktions-ID; diese ist öffentlich verfügbar und jederzeit einsehbar. Für die momentan von Coinfinity angebotenen Kryptowährungen etwa über folgende Internetseiten:Bitcoin: https://blockchain.info/Ether: https://etherscan.ioDash: https://chainz.crytoid.info/dash/

(13) Coinfinity sieht sowohl den entgeltlichen Erwerb von Kryptowährungen durch Kunden, als auch den Verkauf von kundeneigenen Kryptowährungen an Coinfinity dann als abgeschlossen an, sobald die Transaktion im Netzwerk sichtbar ist.

(14) Der Mindestbestellwert bzw. der Mindestverkaufswert beträgt EUR 50.

(15) Die jeweilige Transaktionsgebühr (“Mining Fee”) hat sowohl beim Verkauf als auch beim Ankauf von Kryptowährungen der Kunde zu bezahlen.

(16) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Coinfinity auf das Eintreffen der Bestätigungen im Netzwerk keinen Einfluss hat.

(17) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche auf https://coinfinity.co erworbenen Kryptowährungen ausschließlich für legale Zwecke zu verwenden und allfällige Einkommens- bzw. Spekulationssteuern an die zuständigen Finanzbehörden abzuführen.

(18) Der Kunde darf sich nur einmal registrieren und nur ein Benutzerkonto anlegen. Sollten sich an den eingegebenen Daten Änderungen ergeben, verpflichtet sich der Kunde, diese Änderungen umgehend bekannt zu geben.

(19) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein Benutzerkonto bei Coinfinity. Durch die Registrierung erhält der Nutzer keinen Rechtsanspruch auf Nutzung der Dienste von Coinfinity. Coinfinity behält sich das Recht vor, Nutzer ohne Angabe von Gründen nicht zu registrieren und/oder bestehende Nutzer zu löschen und/oder zu sperren. Allfällige Ansprüche des Nutzers daraus sind ausgeschlossen.

(20) Der Kunde darf ausschliesslich in eigenem Namen ein Benutzerkonto eröffnen. Auch der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen darf ausschliesslich im eigenen Namen des Kunden erfolgen. Mit seinem Benutzerkonto als Treuhänder oder Vermittler irgendeiner Art für Dritte zu agieren oder Dritten Zugang zu seinem Benutzerkonto bei Coinfinity zu gewähren ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, im Auftrag Dritter Kryptowährungen zu kaufen oder zu verkaufen oder Gelder bzw. Kryptowährungen über die Services von Coinfinity an Dritte weiterzuleiten.

§ 5 Gewährleistung und Risikoverteilung

(1) Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsregeln leistet Coinfinity Gewähr, dass die vom Kunden gekauften Kryptowährungen an die von ihm angegebene Wallet-Adresse verschickt werden sowie, dass die Kryptowährungen nicht mit den Rechten Dritter belastet sind. Umgekehrt leistet der Kunde Gewähr, dass die von Coinfinity gekauften Kryptowährungen an die von Coinfinity angegebene Wallet-Adresse verschickt werden sowie, dass die Kryptowährungen nicht mit den Rechten Dritter belastet sind.

(2) Den Parteien ist bekannt, dass aufgrund der Architektur der Netzwerke verschiedener Kryptowährungen Risiken bestehen, die dazu führen können, dass Transaktionen nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden. Dementsprechend wird vereinbart, dass jene Partei das Risiko eines Verlustes trägt, in deren Verfügungssphäre sich die Kryptowährungen zuletzt befunden haben. “Verfügungssphäre” bedeutet dabei die Möglichkeit einer Partei mittels Wallet tatsächlich über Kryptowährungen zu verfügen und Transaktionen durchzuführen. Ist ein Verlust von Kryptowährungen auf die fehlerhafte Angabe der Wallet-Adresse durch eine Partei zurückzuführen, wird derselbe ihrer eigenen Risikosphäre zugerechnet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Transaktionen irreversibel sind. Wenn Coinfinity eine beliebige Menge an Kryptowährungen an eine vom Kunden falsch angegebene Wallet-Adresse sendet, ist weder Coinfinity noch der Kunde in der Lage, diese Menge an Kryptowährungen zurückzuholen.

§ 6 Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)

(1) Für Verbraucher gilt gemäß § 11 FAGG, dass der Kunde grundsätzlich von einem geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.

(2) Jeder Verbraucher muss für einen wirksamen Vertragsabschluss mit Coinfinity auf sein Rücktrittsrecht verzichten: Unmittelbar nach Vertragsabschluss und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers gemäß § 18 Abs 1 Z 11 FAGG wird mit der vorzeitigen Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist begonnen. Durch die ausdrückliche aktive Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme vom Verlust seines Rücktrittsrechts im Bestellvorgang, ermöglicht dieser Coinfinity die Lieferung von Kryptowährungen vor Ablauf des Rücktrittsrechts. Die aktive Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme erfolgt durch das Anklicken/Ankreuzen einer Checkbox. Kryptowährungen sind ein digitaler Inhalt, der nicht auf einem physischen Datenträger gespeichert ist im Sinne von § 18 Abs 1 Z 11 FAGG. Der Kunde erhält eine gesonderte Bestätigung des Vertrages, samt Belehrung über den Verlust des Rücktrittsrechts, nach Vertragsschluss sowie eine Downloadmöglichkeit der AGB via E-Mail gemäß § 7 Abs 3 FAGG übermittelt.

§ 7 Haftungsausschluss
(1) Die Haftung von Coinfinity ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von Coinfinity oder einem ihr zuzurechnenden Dritten herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person. Die Haftung von Coinfinity mit Ausnahme für Datenverlust, den Coinfinity unter keinen Umständen verhindern hätte können, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies betrifft beispielsweise Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Netzstörungen, Computerausfälle oder kriminelle Aktivitäten durch Dritte, eintreten. Der Haftungsausschluss gilt nicht wenn Coinfinity den Schaden leicht fahrlässig herbeigeführt hat. Coinfinity haftet somit für leichte Fahrlässigkeit von ihr verschuldeter Schäden, soweit unten in § 7 Abs 2 bis 3 dieser AGB nicht sachlich gerechtfertigte Ausnahmen erfolgen.

(2) Coinfinity ist um einen störungsfreien und dauerhaft aufrechten Betrieb der Internetseite bemüht. Angaben auf der Internetseite von Coinfinity werden teilweise von Drittanbietern bereitgestellt. Coinfinity prüft zwar sorgfältig die bereitgestellten Daten, kann jedoch aufgrund von technischen Gegebenheiten und bei Daten welche außerhalb der Einflusssphäre von Coinfinity generiert werden, keine Garantie und keine Gewähr dafür übernehmen, dass die auf der Internetseite angebotenen Leistungen den Anforderungen der Kunden entsprechen, unterbrechungsfrei, pünktlich, sicher oder fehlerfrei sind. Die angebotenen Leistungen werden unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben. Wie erwähnt, ist es jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, dass diese Leistungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Coinfinity übernimmt daher beispielsweise wegen Systemausfällen, fehlerhafter, verzögerter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung entstandener materieller Schäden keine Haftung, es sei denn Coinfinity hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person. Auch dem Kunden ist bewusst, dass eine vollständige und lückenlose Verfügbarkeit grundsätzlich technisch nicht realisierbar ist.

(3) Coinfinity bleibt es unbenommen, den Zugang zu der Internetseite aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer einzuschränken. Coinfinity wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, in der Regel spätestens zwei Tage vorher zu planen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint. Der Kunde muss sich laufend auf der Internetseite über geplante Wartungsarbeiten informieren; dort erhält der Kunde die Information, zu welchen Zeiten Wartungsarbeiten vorgesehen sind. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen Coinfinity, außer Coinfinity hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person. Coinfinity übernimmt daher keine Haftung bei technischen Störungen der Internetseite oder bei Wartungsarbeiten, wenn es dem Kunden in der Folge nicht möglich ist, Kryptowährungen zum gewünschten Kurs von Coinfinity zu erwerben oder an Coinfinity zu veräußern.

§ 8 Datenschutz

(1) Coinfinity ist der Schutz der Privatsphäre und der Daten ihrer Kunden besonders wichtig. Coinfinity hält sich an sämtliche Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden kurz “DSGVO”) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass Coinfinity im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit folgende personenbezogene Daten von Kunden (nachfolgend “personenbezogene Daten”) erhebt, speichert und verarbeitet: Vor- und Nachname, Wohnadresse, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindungsdaten und IP-Adresse.

(3) Diese Datenverarbeitungen sind einerseits erforderlich für die Vertragserfüllung und andererseits für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, denen Coinfinity unterliegt. Überdies ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen von Coinfinity erforderlich. Coinfinity handelt somit rechtmäßig im Sinne der DSGVO (Art 6 Abs 1 lit b, lit c und lit f DSGVO).

(4) Coinfinity speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie es nach Auffassung von Coinfinity zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich und nach geltendem Recht zulässig ist. Coinfinity wird die personenbezogenen Daten in jedem Fall so lange aufbewahren, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder etwaige Rechtsansprüche noch nicht verjährt sind.

(5) Sofern die Internetseite von Coinfinity Links zu Internetseiten Dritter enthält, hat Coinfinity nach dem Anklicken des Links keinen Einfluss mehr auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte.

(6) Für detaillierte Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung von Coinfinity verwiesen, die unter https://coinfinity.co/datenschutzerklaerung eingesehen werden kann.

§ 9 Mitteilungen

Erklärungen oder Mitteilungen sind an die Coinfinity GmbH, Griesgasse 10, 8020 Graz, Österreich, office@coinfinity.co, +43 316 711 744 zu richten. Nähere Details zur Coinfinity GmbH finden sich im Impressum unter https://coinfinity.co/impressum.

§ 10 Risiken und technische Schutzmaßnahmen

(1) Coinfinity ist nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Verluste im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen oder bei dem durch den Kunden eigenständig durchführten sonstigen Verfügungshandlungen über die Kryptowährungen, über den Wert oder die Wertlosigkeit von Transaktionen oder über Umstände, die den Wert dieser Transaktionen beeinträchtigen oder gefährden können, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte in dieser Hinsicht zu erteilen.

(2) Der Handel mit Kryptowährungen birgt ein hohes Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital bis hin zum Totalverlust. Es wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen daher nur solche finanzielle Mittel einzusetzen, deren teilweisen oder vollständigen Verlust er sich leisten kann. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er mit den mit dem Handel von Kryptowährungen verbundenen Risiken ausreichend vertraut ist. Es wird ausdrücklich empfohlen sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen, bevor der Kunde Kryptowährungen kauft. Etwaige persönliche Erfolge beim Handeln mit Kryptowährungen in der Vergangenheit indizieren in keinem Fall einen Erfolg in der Zukunft. Auch wenn Kryptowährungen in der Vergangenheit teilweise hohe Wertzuwächse zu verzeichnen hatten, ist dies keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Investitionen in Kryptowährungen sind hochriskant und spekulativ. Kursschwankungen von 10 und mehr Prozent am Tag sind keine Seltenheit. Es sollten nur Geldbeträge in Kryptowährungen investiert werden, die aus freiem Vermögen stammen und nicht für andere Zwecke, wie z.B. den Lebensunterhalt benötigt werden. Ein Investment in Kryptowährungen welches mit Krediten finanziert wird ist abzulehnen, da ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Der Preis der jeweiligen Kryptowährungen unterliegt den Gesetzen des freien Marktes und ist abhängig von Angebot und Nachfrage. Übersteigt das Angebot die Nachfrage fällt der Preis, ist die Nachfrage größer als das Angebot steigt der Preis. Historische Preisentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Preisentwicklungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefundene Fehler im jeweiligen Kryptowährungen-System (Blockchain) dazu führen können, dass die jeweilige Kryptowährungen wertlos wird, weil niemand mehr die Kryptowährungen kaufen möchte. Die Akzeptanz von Kryptowährungen liegt im Ermessen und Vertrauen des Vertragspartners. Es gibt keinen Rechtsanspruch der zur Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel verpflichtet bzw. zum Umtausch in reale Währungen berechtigt. Darüber hinaus würde ein mögliches Verbot von Kryptowährungen von staatlicher Seite dazu führen, dass Marktplätze ihren Betrieb zur Gänze oder teilweise einstellen müssen und Besitzer von Kryptowährungen diese nicht mehr verkaufen dürfen.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Transaktionen irreversibel sind. Wenn der Kunde eine beliebige Menge an Kryptowährungen an die falsche Person bzw. Adresse sendet, ist der Kunde nicht in der Lage, diese Menge zurückzuholen.

(4) Der Kunde wird die Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff stark empfohlen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch “Hacker” erfolgen kann.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen AGB nur von Bestellung von Kryptowährungen gesprochen wird, sind die jeweiligen Bestimmungen sinngemäß auf den Verkauf von kundeneigenen Kryptowährungen an Coinfinity anzuwenden.

(2) Für Unternehmer gilt: Wenn einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nicht wirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die ungültige oder nicht wirksame Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien möglichst nahe kommt.

(3) Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. einem auf Basis dieser AGB mit Coinfinity geschlossenen Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Graz bzw. bei Verträgen mit Verbrauchern das jeweilige Wohnsitzgericht des Verbrauchers ausschließlich zuständig.

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