Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dies gilt auch für deine Verkäufe von Bitcoin gegen Euro über Coinfinity, sofern du einen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast. Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigt Coinfinity Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und -kosten, die dann von Coinfinity auf Plausibilität geprüft werden müssen.
Was das für dich als Kundin oder Kunde von Coinfinity bedeutet, haben wir von cryptotax by enzinger anhand von einfachen Beispielen für dich abgebildet. Cryptotax by enzinger ist die führende Steuerberatungskanzlei für Krypto-Assets in Österreich.
In diesem Beitrag erklären wir dir, was beim Verkauf ab 01.01.2024 bei Coinfinity passiert, wie viel Steuer einbehalten wird, und ob du den Verkauf dann noch in deine Steuererklärung eintragen musst.
Wenn du Bitcoin ab dem 01.03.2021 erworben hast, handelt es sich um Krypto-Neuvermögen und beim Verkauf gegen Euro fällt Kapitalertragsteuer an. Von deinem Veräußerungsgewinn (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) werden von Coinfinity 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten.
Sollten Bitcoin in zeitlicher Aufeinanderfolge („in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Anschaffungskosten“) gekauft worden sein und auf einer Bitcoin-Adresse verwahrt werden und keine Einzelzuordnung (z.B. mittels Coin Control siehe Punkt 4) der jeweiligen Käufe (Eingänge bzw „UTXO“) zum jeweiligen Verkauf möglich sein, sind die Anschaffungskosten nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu ermitteln. Der gleitende Durchschnittspreis pro Bitcoin errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der Bitcoin dividiert wird.
Damit der Veräußerungsgewinn richtig berechnet werden kann, muss du deine Anschaffungskosten und den Anschaffungszeitpunkt Coinfinity mitteilen. Coinfinity berechnet die Kapitalertragsteuer und führt die einbehaltene Steuer direkt an das Finanzamt ab. Solltest du deine Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt wahrheitsgemäß mitgeteilt haben, so musst du den Verkauf nicht mehr in deiner Steuererklärung eintragen. Hast du keine oder nur unvollständige Daten (Anschaffungskosten, Anschaffungszeitpunkt) zur Verfügung, musst du über die Krypto-Plattform einen pauschalen KESt-Abzug vornehmen lassen (siehe Punkt 3).
Hast du deine Bitcoin vor dem 01.03.2021 erworben, handelt es sich um Krypto-Altvermögen. Altvermögen kann steuerfrei verkauft werden und es findet kein KESt-Abzug statt.
Auch in diesem Fall ist es erforderlich, dass du Coinfinity deine Anschaffungskosten und den Anschaffungszeitpunkt mitteilst, damit Coinfinity weiß, dass ein KESt-Abzug unterbleiben kann. Unterbleibt eine Mitteilung deinerseits, so muss Coinfinity davon ausgehen, dass Neuvermögen veräußert wird und es kommt zu einem pauschalen KESt-Abzug (siehe Punkt 3).
Werden keine Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt mitgeteilt, so muss Coinfinity einen pauschalen KESt-Abzug durchführen. Das gleiche gilt, wenn Angaben im Rahmen der Plausibilitätsprüfung als unplausibel eingestuft werden. Bei einem pauschalen KESt-Abzug wird als Anschaffungskosten die Hälfte deines Veräußerungserlöses angenommen.
Achtung: Bei einem pauschalen KESt-Abzug bist du verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen. Die von Coinfinity einbehalten KESt wird natürlich im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt. Solltest du Hilfe bei deiner Steuererklärung benötigen, stehen wir von cryptotax by enzinger gerne zur Verfügung.
Wenn du Bitcoin sowohl vor als auch nach dem 01.03.2021 gekauft hast und auf derselben Bitcoin-Adresse verwahrst, erlaubt der Gesetzgeber, dass du wählen kannst, welche Bitcoin du zuerst verkaufen möchtest. Im Zweifel wird angenommen, dass die früher erworbenen Bitcoin als zuerst veräußert gelten.
Auch wenn die Regelung großzügig erscheint, empfehlen wir um Diskussionen mit dem Finanzamt im Nachhinein zu vermeiden, dafür zu sorgen, dass sofern möglich schon auf Basis der Blockchaintransaktionen jene Transaktionen verwendet werden, die auch tatsächlich die Eigenschaft von Altvermögen oder Neuvermögen aufweisen. Diesbezüglich ist auf die Funktion „Coin Control“ hinzuweisen, die bei einigen Bitcoin-Wallets (z.B. Electrum, Ledger, Trezor) genutzt werden kann, um bei Versenden einer Transaktion spezifische Eingänge („UTXO“) einer Bitcoin-Adresse zu wählen.
Du kannst in diesem Fall frei wählen, welchen Bitcoin du am 15.01.2024 verkaufen möchtest. Falls du den Bitcoin aus dem Altvermögen (Ankauf am 15.01.2021) verkaufen möchtest, ist es empfehlenswert, wenn du mittels der Funktion Coin Control den Eingang („UTXO“) vom 15.01.2021 für den Verkauf auswählst. In diesem Fall fällt keine Kapitalertragsteuer an. Soll der Bitcoin aus dem Ankauf vom 20.01.2022 verkauft werden, so kann mittels Funktion Coin Control der Eingang („UTXO“) vom 20.01.2022 herangezogen werden. In diesem Fall fällt Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 2.200,- (wie bei Fall 1a) an. In beiden Fällen musst du Coinfinity trotzdem eine Mitteilung über die Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt machen.
Wir hoffen unser Beitrag hilft dir den ab 2024 verpflichtenden KESt-Abzug zu verstehen! Für weitere Fragen sind die Steuerexpert:innen von cryptotax online für ganz Österreich und in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz gerne für dich da. Buch einfach einen Video-Call mit unseren Steuerexpert:innen und wir helfen dir mit deinem konkreten Fall.
Natalie Enzinger ist seit 2014 Österreichs führende Steuerberaterin für Kryptowährungen und Krypto-Assets. Als Geschäftsführerin von Enzinger Steuerberatung hat sie sich unter der Marke cryptotax auf die steuerliche Beratung zu Kryptowährungen spezialisiert. Im Jahr 2022 gründete sie ihr zweites Unternehmen, questr.io, welches sich auf Beratung zu Krypto-Steuer-Tools, Datenaufbereitung und Mittelherkunftsnachweise fokussiert.
Im November 2023 wurde in Kooperation ihrer beiden Firmen die 1. Ausgabe des Krypto Steuer Österreich Guides veröffentlicht - eine hochwertige, verständliche und kostenlose Informationsbasis für die Krypto-Community in Österreich.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt erstellt, gibt jedoch bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser Beitrag kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch durch einen Steuerexperten nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieses Beitrages.