Bitcoin in österreichischen Unternehmen: Interview mit Natalie Enzinger
Mar 6, 2025
In diesem Beitrag erklärt Steuerexpertin Natalie Enzinger anhand von Praxisbeispielen, worauf es bei einer steuerkonformen Integration von Bitcoin durch Unternehmen wirklich ankommt.
Natalie im Portrait
Natalie Enzinger ist Steuerberaterin, führende Expertin für Krypto-Steuerrecht in Österreich und CEO der Enzinger Steuerberatung GmbH und der questr GmbH. Unter der Marke cryptotax hat sie sich als zentrale Anlaufstelle für steuerliche Beratung und Compliance im Bereich Kryptowährungen etabliert.
Seit 2014 ist sie im Krypto-Space aktiv. Zudem leitet sie das Ausbildungsprogramm Krypto-Assets an der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und ist als Vortragende tätig. Sie ist allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Steuer- und Rechnungswesen im Bereich Kryptowährungen und Blockchaintechnologie sowie Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Ist es steuerlich sinnvoller, Bitcoin privat oder im Unternehmen zu halten? Was sind die wichtigsten Faktoren für diese Entscheidung?
Die steuerlich optimale Behandlung von Bitcoin hängt stark von der individuellen Situation ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen – insbesondere die persönliche Einkommenssituation, Herkunft der investierten Mittel, die steuerliche Klassifizierung der Bitcoin (Alt- oder Neuvermögen), die Art der Nutzung (Investition, Trading, Mining) sowie die Möglichkeiten zur Verlustverwertung.
Wichtige Faktoren:
persönliche Einkommenssituation (natürliche Person: 27,5% oder Regelbesteuerungsoption unter EUR 13.308 keine Steuer! im Vergleich GmbH: 23 % KöSt. + bei Ausschüttungen 27,5% KESt)
Herkunft der investierten Mittel: Entscheidend ist, woher die Euro für das Bitcoin-Investment stammen. Beispiel: Hat eine GmbH hohe liquide Mittel und möchte diese diversifizieren, löst eine Investition in Bitcoin innerhalb der GmbH keine Steuern aus.
Verlustverwertung/Verlustvortrag (Verlustvortrag auf Folgejahr nur im betrieblichen Bereich
Welche Rechtsform eignet sich aus steuerlicher Sicht am besten für das Halten von Bitcoin - GmbH, FlexCo oder AG? Was sind die entscheidenden Kriterien?
Grundsätzlich kann Bitcoin in allen Rechtsformen gehalten werden.
Bitcoin im Umlaufvermögen vs. Anlagevermögen: Was sind die konkreten steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung und welche Kriterien sollten die Zuordnung bestimmen?
Beim Erwerb von Bitcoin im Unternehmenskontext müssen die Anschaffungskosten (Kaufpreis und eventuelle Transaktionsgebühren) in der Bilanz entweder im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen erfasst werden. Die Entscheidung, ob Bitcoin im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen bilanziert wird, hängt von der Nutzung im Unternehmen ab. Die nachfolgende Tabelle gilt für Bitcoin in Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCO, AG):
Wie werden Verluste aus Bitcoin-Geschäften steuerlich berücksichtigt? Und fallen Steuern bei reinen “Buchgewinnen an”?
Die Verlustverwertung hängt davon ab, in welcher Rechtsform Bitcoin gehalten werden:
Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCO, AG)
Verrechnung mit laufenden Gewinnen: Verluste aus Bitcoin-Geschäften können mit laufenden operativen Gewinnen verrechnet werden.
Verlustvortrag: Falls der Verlust die laufenden Gewinne übersteigt, kann er als Verlustvortrag in das nächste Jahr mitgenommen werden. (Achtung: Verlustverrechnungsgrenze: max. 75% des laufenden Gewinnes kann mit Verlustvorträgen verrechnet werden, der Rest kann in Folgejahren verwertet werden)
Buchgewinne & Buchverluste:
Reine Buchgewinne sind nicht steuerpflichtig. Eine Besteuerung erfolgt erst bei der tatsächlichen Veräußerung von Bitcoin gegen gesetzliche Zahlungsmittel bzw. wenn Bitcoin für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet wird.
Abschreibungen sind steuerwirksam: Sollten Abschreibungen erforderlich sein, sind diese steuerwirksam.
Zuschreibungen bei einer späteren Wertsteigerung sind steuerwirksam, jedoch nur bis zu den Anschaffungskosten.
Verlustverwertung Einzelunternehmen / Personengesellschaften (OG, KG)
Verlustverrechnung: Verluste aus Bitcoin-Verkäufen und Abschreibungen auf Bitcoin sind vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen oder Zuschreibungen von Bitcoin (oder anderem Kapitalvermögen mit Sondersteuersatz 27,5%) zu verrechnen. Ein verbleibender negativer Überhang darf nur zu 55 % mit anderen betrieblichen Einkünften ausgeglichen werden.
Verlustvortrag: Falls nach Anwendung der oben genannten Regeln noch ein betrieblicher Verlust verbleibt, kann dieser im Wege des Verlustvortrags in den Folgejahren genutzt werden.
Buchgewinne & Buchverluste:
Reine Buchgewinne sind nicht steuerpflichtig. Eine Besteuerung erfolgt erst bei der tatsächlichen Veräußerung von Bitcoin gegen gesetzliche Zahlungsmittel bzw. wenn Bitcoin für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet wird.
Abschreibungen sind steuerwirksam: Sollten Abschreibungen erforderlich sein, sind diese steuerwirksam.
Zuschreibungen bei einer späteren Wertsteigerung sind steuerwirksam, jedoch nur bis zu den Anschaffungskosten.
Gibt es steuerliche Besonderheiten beim regelmäßigen Bitcoin-Sparplan für Unternehmen im Vergleich zu Einmalkäufen?
Beim regelmäßigen Kauf von Bitcoin (zB Sparplan) ergeben sich Besonderheiten bei den Ermittlung der Anschaffungskosten. Werden Bitcoins in mehreren Tranchen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten angeschafft, sind die Anschaffungskosten steuerlich idR auf Basis eines gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln.
Beispiel zum gleitenden Durchschnittspreis:
Ein Unternehmen hat folgende Bitcoins gekauft und auf einer Bitcoin Wallet verwahrt.
Insgesamt wurden bis zum 01.06.2022 8 Bitcoins um Anschaffungskosten von insgesamt EUR 250.000 angeschafft. Das Unternehmen möchte nun einen Bitcoin um EUR 90.000 verkaufen. Als Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises kann ein Wert von EUR 31.250 (EUR 250.000 durch 8) vom Veräußerungserlös EUR 90.000 in Abzug gebracht werden, dh. der Gewinn aus der Veräußerung beträgt EUR 58.750.
Was sind typische Fallstricke bei der Bilanzierung von Bitcoin und wie können diese vermieden werden?
Wie sieht die optimale Dokumentation von Bitcoin-Käufen und -Verkäufen für das Finanzamt aus? Welche Nachweise sollten Unternehmen unbedingt aufbewahren?
Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um steuerliche und bilanzielle Anforderungen zu erfüllen sowie mögliche Risiken bei Betriebsprüfungen zu minimieren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Transaktionen nachvollziehbar, prüfsicher und vollständig dokumentiert sind.
Nachweise/Dokumentation
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