Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? Was jetzt in Deutschland passiert

Die deutsche Bundesregierung will die einjährige Steuerfreiheit kippen. In diesem Beitrag möchten wir dir einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, die geplanten Änderungen und die offenen Fragen geben.

Wer in Deutschland Bitcoin länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Diese Regel steht seit Jahren im Gesetz und ist für viele die Grundlage ihres langfristigen Sparens. Jetzt wackelt sie: Am 6. Juli hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2027 beschlossen, und darin steht die Absicht, die Haltefrist abzuschaffen. Dieser Artikel erklärt, was aktuell gilt, was sich ändern soll, was das für früher gekaufte Bestände bedeuten würde und wie sich die Bitcoin-Community mit einer Petition für den Erhalt der Haltefrist einsetzt.

Deutscher Bundestag

Was ist die Haltefrist?

Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten im deutschen Steuerrecht als „andere Wirtschaftsgüter" (Paragraf 23 EStG). Ein Verkauf ist damit ein privates Veräußerungsgeschäft, genau wie beim Verkauf von Gold, Fremdwährungen oder einem Kunstwerk. Das klingt technisch, hat aber eine sehr praktische Folge: Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält und dann mit Gewinn verkauft, zahlt keine Einkommensteuer. Wer innerhalb des ersten Jahres verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz. Bleiben die kurzfristigen Gewinne unter 1.000 Euro im Jahr, sind auch sie steuerfrei.

Für die Praxis wichtig: Es zählt das Kaufdatum. Wer Bitcoin vom Broker oder von der Börse auf die eigene Wallet überträgt, startet die Frist nicht neu. Bei mehreren Käufen gilt in der Regel das FIFO-Prinzip („first in, first out"): Die zuerst gekauften Coins gelten steuerlich als die zuerst verkauften.

Was die Bundesregierung plant

Ende April kündigte Finanzminister Lars Klingbeil an, der Haushaltsrahmen sehe eine Änderung bei der Kryptobesteuerung vor. Seit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli ist konkreter, was das heißt: Kryptowerte sollen künftig wie Aktien als Kapitalvermögen eingestuft werden. Die Haltefrist fiele weg, und Gewinne wären unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, voraussichtlich mit rund 26,4 Prozent (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag), also dem Satz, der heute auch für Aktiengewinne gilt. Die Regierung erhofft sich davon rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Fachleute halten das für optimistisch, weil Anlegerinnen und Anleger dann auch Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechnen könnten.

Beschlossen ist damit allerdings nur eine Absicht. Ein Gesetzentwurf existiert bislang nicht, und Bundestag und Bundesrat müssten einer Neuregelung erst zustimmen. Der Haushalt selbst wird ab September im Bundestag beraten und voraussichtlich Anfang Dezember beschlossen; die Steueränderung bräuchte darüber hinaus ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Dass dieser Weg kein Selbstläufer ist, zeigte sich kürzlich: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, in dem solche Anpassungen üblicherweise untergebracht werden, enthält die Krypto-Änderung nicht. Das Bundesfinanzministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem eigenen Referentenentwurf. 

Beobachter werten das als Zeichen, dass die Umsetzung schwieriger wird, denn bei einem separaten Verfahren hat das Parlament das letzte Wort. Auch politisch ist der Ausgang offen: Die Grünen scheiterten im Mai mit einem eigenen Entwurf zur Abschaffung im Finanzausschuss, die Linke fordert zusätzlich eine Wegzugsbesteuerung, CDU und CSU sprechen sich für die Beibehaltung aus und verweisen darauf, dass für Gold dieselbe Regel gilt. Da die Union gemeinsam mit der SPD regiert, setzt eine Umsetzung eine Einigung innerhalb der Koalition voraus. Vor 2027 ist daher nicht mit einer Änderung zu rechnen; ob sie überhaupt kommt, ist offen. Und selbst ein beschlossenes Gesetz wäre womöglich nicht das letzte Wort: Je nach Ausgestaltung, insbesondere beim Umgang mit früher gekauften Beständen, könnte eine Neuregelung angefochten werden und die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Muss ich meine früher gekauften Bitcoin dann versteuern?

Das ist für viele die wichtigste Frage überhaupt, und die kurze Antwort lautet: Es ist noch nicht geregelt. Der Kabinettsbeschluss sagt nichts dazu, was mit Beständen passiert, die vor einer Gesetzesänderung gekauft wurden.

Anhaltspunkte gibt es trotzdem. Der Entwurf der Grünen sah einen Stichtag vor; nur Käufe nach dem 31. Dezember 2025 wären unter die neue Regel gefallen. Dazu kommt der Vertrauensschutz im Grundgesetz: Wer sich beim Kauf auf die geltenden Regeln verlassen hat, darf nicht ohne Weiteres rückwirkend schlechter gestellt werden. Gewinne, die bereits steuerfrei geworden sind, nachträglich zu besteuern, wäre rechtlich kaum haltbar. Realistisch ist deshalb eine Lösung mit Stichtag und Übergangsregeln: Neue Vorschriften würden dann nur für Käufe ab einem bestimmten Datum gelten. Wie so ein Übergang in der Praxis aussehen kann, zeigt ein Blick über die Grenze.

Ein Blick nach Österreich: Leben ohne Haltefrist

Österreich hatte dieselbe Regel wie Deutschland: ein Jahr halten, danach steuerfrei verkaufen. Mit der Ökosozialen Steuerreform war damit zum 1. März 2022 Schluss. Seither gelten Kryptowährungen dort als Kapitalvermögen, auf Gewinne fallen pauschal 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an, egal wie lange man gehalten hat. Der Tausch von Krypto zu Krypto bleibt steuerneutral, besteuert wird erst der Verkauf gegen Euro. Und seit 2024 ziehen österreichische Anbieter die Steuer automatisch ab, so wie eine Bank bei Aktiengewinnen.

Entscheidend ist, wie Österreich mit Altbeständen umgegangen ist. Wer seine Coins vor dem 1. März 2021 gekauft hatte, besitzt sogenanntes Altvermögen. Dafür gilt bis heute die alte Rechtslage: Die einjährige Spekulationsfrist ist längst abgelaufen, diese Bestände lassen sich jederzeit steuerfrei verkaufen. Rückwirkend besteuert wurde niemand.

Die Petition im Bundestag

Am 30. Mai reichte die neunköpfige Taskforce ProHaltefrist eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Sechs der Petentinnen und Petenten sind Mitglieder des Bitcoin Bundesverbands; als Hauptpetentin zeichnet die Wirtschaftsmathematikerin und Podcasterin Nicole Nowak verantwortlich.

Die Petition fordert, die geltende steuerliche Behandlung privater Kryptogeschäfte beizubehalten: Gewinne sollen nach einer Haltedauer von einem Jahr weiterhin steuerfrei bleiben und Kryptowerte auch künftig als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Paragraf 23 EStG eingeordnet werden. Zur Begründung verweist die Initiative insbesondere auf den Vertrauensschutz der Anleger, die private Vermögensbildung, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie.

Derzeit prüft der Petitionsausschuss die Eingabe (Stand: Mitte Juli). Nach der Freigabe wird die Petition im besten Fall auf der Plattform des Bundestags veröffentlicht und kann sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Kommen 30.000 Mitzeichnungen zusammen, befasst sich der Ausschuss in einer öffentlichen Anhörung damit. Alle Infos bündelt die Begleitseite prohaltefrist.de, dort erscheint auch der Link zur Mitzeichnung, sobald es losgeht.

Coinfinity steht hinter diesem Anliegen und unterstützt die Initiative. Mit Nicole Nowak haben wir übrigens ein ausführliches Interview auf diesem Blog geführt; in ihrem Podcast „Heart Money" begleitet sie die Debatte laufend.

Was das für dich bedeutet

Die einjährige Haltefrist gilt unverändert. Es gibt einen Plan der Bundesregierung, aber kein Gesetz und keinen Stichtag. Wer langfristig Bitcoin hält, für den ändert sich vorerst nichts. Behalte die Entwicklung trotzdem im Blick, denn wenn eine Neuregelung kommt, entscheiden die Details, allen voran der Umgang mit früher gekauften Beständen.

Wir halten dich zu diesem Thema auf dem Laufenden und teilen die Petition auf unseren Kanälen, sobald sie zur Mitzeichnung freigegeben ist.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Stand der Informationen ist der 16. Juli 2026. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Die steuerliche Behandlung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater. Coinfinity übernimmt keine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieses Beitrags.

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