DAC8-Beschwerde: Warum Bitcoin Austria gegen die Krypto-Meldepflicht vorgeht

Seit 2026 melden Krypto-Anbieter Kundendaten ans Finanzamt. Bitcoin Austria hält die anlasslose Erfassung für grundrechtswidrig und hat Beschwerde eingelegt. Hier erfährst du, was unter DAC8 gemeldet wird und worum es im Verfahren geht.

Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Anbieter in der EU, wer bei ihnen Bitcoin und andere Kryptowerte kauft, verkauft oder überträgt, und müssen das ab Mitte 2027 jährlich ans Finanzamt melden. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC8. Der österreichische Verein Bitcoin Austria hält diese Erfassung ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Datenschutz und hat dagegen ein Verfahren angestoßen. Auf dac8.org erklärt die Initiative, was gemeldet wird, warum das ein Sicherheitsrisiko ist und wie der Rechtsweg aussieht. Wir stellen sie hier vor.

Auf einen Blick

  • dac8.org ist eine Initiative des gemeinnützigen Vereins Bitcoin Austria gegen die anlasslose Erfassung von Krypto-Daten durch die EU-Richtlinie DAC8.
  • Im Oktober 2026 wurde Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Ziel ist eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof.
  • Hauptargument: Gesammelte Krypto-Daten gehen immer wieder verloren und können zu Ziellisten für Betrug und Überfälle werden.
  • Die Meldepflicht gilt während des Verfahrens weiter.
  • Coinfinity unterstützt die DAC8-Initiative.
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Was ist dac8.org?

dac8.org ist die Kampagne von Bitcoin Austria gegen die Krypto-Meldepflicht. Der gemeinnützige, unabhängige Verein aus Wien besteht seit 2011. Die Initiative will die anlasslose Erfassung juristisch überprüfen lassen und verständlich erklären, welche Daten über wen wo landen. Dafür gibt es auf der Website ein ausführliches Dossier mit zahlreichen Quellen.
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Worum es bei DAC8 geht

DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die den automatischen Austausch von Steuerdaten auf Kryptowerte ausweitet. Börsen, Broker und Apps melden jedes Jahr Identität und Jahressummen aller Käufe, Verkäufe und Übertragungen ans Finanzamt. Dazu gehört auch, wie viel jemand im Jahr auf die eigene Wallet überträgt, als Summe ohne Wallet-Adressen. Jede Meldung bleibt zehn Jahre beim Anbieter gespeichert.

Mehr zu den Grundlagen steht in unserem Beitrag Was ist DAC8?
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Warum Bitcoin Austria dagegen vorgeht

Daten gehen verloren. Anbieter, Steuertools und Behörden haben solche Daten bereits verloren. Beim Hardware-Wallet-Hersteller Ledger gelangten 2020 Namen und Anschriften von rund 272.000 Menschen ins Netz, die dort eine Wallet gekauft hatten. In Frankreich zogen Angreifer 2026 Millionen Datensätze aus dem nationalen Kontenregister und dem Steuersystem. Alle Fälle sammelt dac8.org in einer Übersicht der Datenlecks.

Aus Datenlecks werden Ziellisten. Bitcoin in der eigenen Wallet ist wie Bargeld daheim: Gefährlich wird es erst, wenn eine Liste verrät, wer wie viel hat. Beim französischen Krypto-Steuerdienst Waltio gelangten 2026 Gewinne und Jahresendbestände der Kundschaft in fremde Hände. Laut französischer Polizei wählen Kriminelle mit diesen Daten Opfer für Überfälle aus.

Jeder, der Transaktionen tätigt, wird erfasst, ohne dass ein Verdacht besteht. In die Meldung kommen Personen, die eine entsprechende Transaktion tätigen. Die Meldungen werden für zehn Jahre gespeichert. Die Gesetzesbegründung stützt diese Frist vor allem auf verwaltungspraktische Erwägungen.

Die Initiative fordert unter anderem, Übertragungen auf die eigene Wallet nicht mehr zu melden, nur zu erheben, was nachweislich nötig ist, und kürzer zu speichern.

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Wo das Verfahren steht

Im Oktober 2026 hat Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel (CERHA HEMPEL) auf Initiative von Bitcoin Austria Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht, als Kunde eines Krypto-Anbieters. Der Weg führt von dort zum Bundesverwaltungsgericht und zum Verfassungsgerichtshof, der die Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorlegen kann. Die Datenschutzbehörde ist bei der Entscheidung an das Gesetz gebunden.

Ein Präzedenzfall existiert. 2014 fiel die Vorratsdatenspeicherung, die Telefon- und Internetanbieter verpflichtet hatte, Verbindungsdaten aller Kunden ohne Verdacht zu speichern. 

Den aktuellen Stand veröffentlicht die Initiative auf dac8.org/verfahren.

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Mehr zur Initiative

Informationen zum Verfahren und zu den Möglichkeiten, die Initiative zu unterstützen, finden sich auf dac8.org.

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Wo Coinfinity steht

Als Krypto-Anbieter ist auch Coinfinity meldepflichtig. Wir setzen die Meldepflicht vollständig um, weil das Gesetz es verlangt, und geben nicht mehr Daten weiter als vorgeschrieben. Wir halten es für richtig, dass die Verhältnismäßigkeit der anlasslosen Erfassung gerichtlich geprüft wird. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Bitcoin Austria
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FAQ

Wer steht hinter dac8.org?‍

Der gemeinnützige Verein Bitcoin Austria aus Wien. Coinfinity unterstützt die Kampagne.

Stoppt die Beschwerde die Meldepflicht?‍

Nein. Die Meldepflicht gilt während des Verfahrens weiter.

Kann ich mich der Beschwerde anschließen?‍

Noch nicht. Bitcoin Austria klärt derzeit, wie sich Privatpersonen beteiligen können, und veröffentlicht das auf dac8.org.

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Fazit

DAC8 ist geltendes Recht. Ob die Erfassung aller Kunden ohne Verdacht auch verhältnismäßig ist, sollen jetzt die Gerichte klären. Bitcoin Austria hat dafür den Weg eröffnet, und wir unterstützen die Initiative dabei. Wer das Verfahren ebenfalls unterstützen oder sich selbst ein Bild machen will, findet auf dac8.org alles dazu.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Stand: November 2026.
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Quellen

Weiterlesen bei Coinfinity

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